Einzelfirmen sind in der Regel Handels-, Fabrikations- oder andere nach kaufmännischer Art geführte Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Viele Neuunternehmer, die alleine eine Kleinfirma gründen, wählen für den Anfang diese Rechtsform: Jedermann kann jederzeit allein eine Einzelfirma gründen und zu arbeiten beginnen. Es braucht kein bestimmtes Startkapital. Allerdings haftet der Inhaber für Schulden der Einzelgesellschaft auch mit dem privaten Vermögen.
Eine Einzelfirma kann zu einem späteren Zeitpunkt problemlos in eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) umgewandelt werden. Sie lässt sich zudem auch einfacher liquidieren als alle anderen Rechtsformen